Friede durch Recht. Mein Vorschlag zur Definition illegaler Angriffskrieg lautet: Es gibt nur zwei erlaubte Kriegsführungen. 1. Die militärische Selbstverteidigung wenn man von fremden Militär angegriffen wird. 2. Wenn ein ausdrückliches UN-Mandat vorliegt. Alles andere sind illegale Angriffskriege, die das größte Verbrechen überhaupt darstellen. Wer die UN-Charta bricht, macht sich strafbar. Der internationale Strafgerichtshof regelt derzeit nur: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegs- und Bürgerkriegsverbrechen, und Völkermord Für mich ist die 1. Anzettelung eines Angriffskrieges ein Kriegsverbrechen. 2. Das außergerichtliche illegale menschenverachtende Drohnenmordprogramm, welches 98 % unschuldige Menschen ermordet ist ein Massenverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 3. Wenn jemand völkerrechtswidrige Sanktionen verhängt und dann Hunderttausende Kinder, wie im Irak und in Afghanistan sterben, dann ist das ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nur hat der Internationale Strafgerichtshof anscheinend 1. keine Zähne, 2. keinen Mut, 3. kein Rückgrat, 4. ANGST, 5. Feigheit, 6. keine Rechtserkenntnisfähigkeit, 7. keine Kompetenz, 8. keine Lust, 9. kein Personal, 10. keine Zeit ??????

Friede durch Recht.

Mein Vorschlag zur Definition illegaler Angriffskrieg lautet:
Es gibt nur zwei erlaubte Kriegsführungen.
1. Die militärische Selbstverteidigung wenn man von fremden Militär angegriffen wird.
2. Wenn ein ausdrückliches UN-Mandat vorliegt.
Alles andere sind illegale Angriffskriege, die das größte Verbrechen überhaupt darstellen.

Wer die UN-Charta bricht, macht sich strafbar.
Der internationale Strafgerichtshof regelt derzeit nur:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
Kriegs- und Bürgerkriegsverbrechen,
und Völkermord

Für mich ist die
1. Anzettelung eines Angriffskrieges ein Kriegsverbrechen.
2. Das außergerichtliche illegale menschenverachtende Drohnenmordprogramm, welches 98 % unschuldige Menschen ermordet ist ein Massenverbrechen und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
3. Wenn jemand völkerrechtswidrige Sanktionen verhängt und dann Hunderttausende Kinder, wie im Irak und in Afghanistan sterben, dann ist das ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Nur hat der Internationale Strafgerichtshof anscheinend 1. keine Zähne, 2. keinen Mut, 3. kein Rückgrat, 4. ANGST, 5. Feigheit, 6. keine Rechtserkenntnisfähigkeit, 7. keine Kompetenz, 8. keine Lust, 9. kein Personal, 10. keine Zeit ??????

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